Jede Wahlberechtigte Person in Hüfingen hat grundsätzlich 18 Stimmen zur Verfügung.
Diese 18 Stimmen können frei auf die einzelnen Gemeinderat-BewerberInnen verteilt werden, jedoch maximal drei Stimmen pro Person.
ACHTUNG: In Hüfingen gilt die sogenannte "Unechte Teilortswahl". Das heißt, dass alle Hüfinger BürgerInnen Kandidatinnen und Kandindaten für die Kernstadt als auch die einzelnen Ortsteile wählen dürfen. Wichtig ist hierbei: in der Kentstadt dürfen 12 Personen eine bis max. 3 Stimmen bekommen, in Mundelfingen 2 Personen und in allen anderen Ortsteilen nur 1 Person! Bekommen mehr Personen eine Stimme als vorgehesehen, ist der Wahlzettel ungültig.
Zur Veranschaulichung folgt hier unser offizieller Wahlvorschlag. Hier ist genau angegeben, wie viele Personen in welchem Ortsteil gewählt werden dürfen.
Ich kann also 18 Kanidaten/innen jeweils eine Stimme geben (Verbrauchte Stimmen 18) Wahlzettel gültig.
Ich kann sechs Kandidaten/innen jeweils drei Stimmen geben (Verbrauchte Stimmen 18) Wahlzettel gültig.
Ich gebe den gesamten Wahlzettel einer Fraktion ab, dann bekommen die ersten 18 Kandidaten/innen jeweils eine Stimme, Wahlzettel gültig.
Ich gebe 20 Kandidaten/innen jeweils eine Stimme (Verbrauchte Stimmen 20) Wahlzettel ungültig.